Volksinitiative «Rezeptlinge für alle»

Unterzeichnen Sie jetzt für die Volksinitiative des Vereins «Wenn Wahlen was ändern könnten, wären sie verboten» mit dem Titel: Rezeptlinge für alle

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 165bis BV

Neu

Abs. 4 Gibt eine Heilanstalt an alleinlebende Menschen Gehstöcke zur Benutzung ab, ist sie verpflichtet, auch für eine/-n temporären, schweigsamen, ordnungs- und reinheitsliebenden Partner/-in (Rezeptling) als Alltags- und Feiertags- bzw. Wochenendshilfe zu sorgen.

Abs.5 Heiraten Begehstockte/-r und Rezeptling in der Folge, so trägt die Heilanstalt auch allfällige Trennungs- und Scheidungskosten.